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Viele Fotovoltaikanlagen sind zu teuer versichert...

Der Solarbranche geht es nicht mehr gut. Seit Jahren muss bereits eine Herstellerinsolvenz nach der anderen verkündet werden. Die geschrumpfte Einspeisevergütung macht es für Kunden immer weniger attraktiv, sich eine Anlage zuzulegen. Aber auch die Dumpingpreise chinesischer Hersteller arbeiten wacker daran, dass sich die Zahl der Anbieter zunehmend ausdünnt. Fotovoltaikanlagen werden immer billiger. Was im ersten Moment eigentlich nach einem tollen Vorteil für Neuanlagenkäufer klingt, wirft einen Schatten auf den Versicherungsschutz von Altanlagenbetreibern.

Sehr wahrscheinlich sind Sie überversichert!

Bei Aufdachanlagen bis 10 kWp liegen die Kosten derzeit bei etwa 1.950 Euro pro kWp. 2010 waren es noch ca. 3.380 Euro und 2006 ganz und gar noch 5.800 Euro. Wen seine Anlage 2010 30.000 Euro gekostet hat, bekommt heute eine gleichwertige Neuanlage also schon für rund 18.000 Euro. 2010 wurde die Fotovoltaikversicherung natürlich mit einer Versicherungssumme von 30.000 Euro abgeschlossen. Im Schadensfall würde eine Fotovoltaikversicherung aber nur den aktuellen Neuwert für eine gleichwertige Anlage erstatten. Bei einem Totalschaden wären es in unserem Beispiel also nur 18.000 Euro, denn das genügt für eine gleichwertige Neuanlage. Die restliche Versicherungssumme besteht also umsonst - es liegt eine Überversicherung vor. Sie könnten Ihre Versicherungssumme also auf aktuelle Gegebenheiten reduzieren, ohne sich dabei zu verschlechtern. Eine geringere Versicherungssumme kann in der Folge auch weniger Versicherungsprämie bedeuten.

Entschädigung zum Neuwert? Ja... Nein... Vielleicht noch?!?

Ihre bestehende Fotovoltaikversicherung ist mit großer Sicherheit auf eine Entschädigung zum Neuwert ausgelegt. Das ist auch gut so, denn schließlich müssten Sie ja auch neue Ersatzteile verbauen lassen, wenn es zu einem Schaden käme. WIe eingangs erwähnt, hat die Solarbranche eine beeindruckende Pleitewelle hinter sich, die sicher auch noch nicht abgeschlossen ist. In der Folge ist die Versorgung mit Ersatzteilen bei vielen Herstellerfirmen insolvenzbedingt unmöglich geworden! Was bedeutet das für Sie? In solchen Fällen haben nahezu alle Tarife der Fotovoltaik-versicherung eine ähnliche Regelung in ihrem Bedingungswerk: Es wird nur der Zeitwert erstattet. Welchen Restwert z.B. ein Wechselrichter nach fünf Jahren noch hat, können Sie sich sicherlich vorstellen. Für ein neues Ersatzgerät wird es wohl nicht reichen. Das ist schon unglücklich geregelt, oder? Möchten Sie die Missstände ändern, auf die wir hier hingewiesen haben? Das ist gut, denn wir haben eine Lösung für Sie und Ihre Anlage.

Das haben wir für Sie und Ihre Anlage gefunden: Das Beste! ... schon ab 77,35€

Hier handelt es sich um ein immens leistungsstarkes Makler-Deckungskonzept, das alle Leistungen beinhaltet, die heute als marktüblich angesehen werden dürfen. Darüber hinaus bietet es einige teils einzigartige Erweiterungen, die weit über dem Marktdurchschnitt liegen. Hier möchten wir Ihnen gerne einen Auszug der Leistungen präsentieren.

Einige Highlights dieses Tarifs

  • Entfall der Zeitwertklausel bei nicht mehr beziehbaren serienmäßig hergestellten Ersatzteilen
  • Unterversicherungsverzicht soweit die Versicherungssumme dem Neuwert (nicht dem Listenpreis!) entspricht
  • Neuwertentschädigung auch bei Wahl einer größeren Anlage und/oder Aufbau an anderer Stelle
  • keine Kürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung
  • Wäre in Ihrem Altvertrag wider Erwarten ein Schadensfall doch besser gelöst gewesen, reguliert der Versicherer auf Wunsch nach den Bedingungen Ihres ehemaligen Anbieters. Sie können sich im Versicherungsschutz also keinesfalls verschlechtern.

 

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