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Versicherung von Modellflugzeugen, Drohnen, Multikopter und Hexacopter

Vorschriften und Genehmigungen für die Nutzung von Fluggeräten

Wer darf dieses Fluggerät fliegen? Und wo? Welche Genehmigungen im deutschen Luftraum sind nötig, welche Gesetze und Richtlinien/Regeln sowie Verbote und Einschränkungen gibt es?

Haftpflichtversicherung

Eine wichtige Voraussetzung: prinzipiell ist das Fliegen mit so genannten UAVs (Unmanned Areal Vehicle) erst einmal versicherungspflichtig. Egal ob dies zu reinen Hobbyzwecken oder aus gewerblichen Ambitionen heraus geschieht. Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Was viele nicht wissen: die private Haftpflichtversicherung deckt dies in der Regel nicht ab! Es muss also eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Wo darf man fliegen und wie hoch darf man fliegen?

Auch dies wird teilweise durch die jeweils abgeschlossenen Versicherungen begrenzt. Versicherungen über Modellflugverbände z. B. erlauben oft nur das Fliegen auf eigenen oder fremden Modellflugplätzen. Andere Versicherungen hingegen erlauben auch das freie oder wilde Fliegen also an beliebigen Orten, solange es den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Die genauen Bestimmungen und Lufträume sind auf den ICAO-Karten (Luftfahrkarten) hinterlegt.

Bei der Nutzung sind noch weitere wichtige Grundregeln zu beachten

Der Flugbetrieb darf nur in direkter Sichtweite des Steuerers stattfinden. Ferngläser, On-Board Kameras, Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite.

Genehmigungen und gesetzliche Bestimmungen für den Flug

Welche Genehmigungen werden benötigt? Fliegt man rein privat und als Hobby, sind in der Regel bis zu einem Aufstiegsgewicht / einer Gesamtmasse von maximal 5kg keine Genehmigungen erforderlich. Für das gewerbliche Fliegen hingegen ist eine Aufstiegsgenehmigung, die von der Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes vergeben wird, immer Pflicht. Diese muss also je Bundesland und je Flugeinsatz einzeln beantragt werden und ist theoretisch bis zu einem Abfluggewicht von 25kg gültig. Vereinfachte gewerbliche Aufstiegsgenehmigungen bis zu 5kg Abfluggewicht jedoch können pauschal beantragt werden, reichen jeweils für 2 Jahre und setzen natürlich ebenfalls eine Haftpflichtversicherung voraus. Achtung: gewerbliches Fliegen beginnt schon dort, wo z.B. eine Veranstaltung mit Luftaufnahmen oder Videos dokumentiert werden soll oder Fotos zu gewerblichen Zwecken geschossen werden.

Immer dann, wenn Sie Ihre Drohne - wie auch immer - gewerblich nutzen, benötigen Sie gesonderten Haftpflichtschutz

Haftpflichtversicherungen für Multicopter, Quadrocopter bzw. Quadcopter und Drohnen oder Modellflugzeuge

Eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb eines Fluggerätes (also auch eines Multicopters / einer Drohne) ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Egal, ob man die Drohne gewerblich nutzt oder rein privat als Hobby. 

In aller Regel sind Modellflugzeuge in der privaten Haftplicht ausgeschlossen, da die Versicherungsbranche den Trend zur Drohne und die Änderung des Luftfahrtgesetzes offenbar verschlafen hat oder dieses Thema nicht für relevant hielt. Aktuell gibt es nur einige wenige Privathaftpflichtversicherer am Markt, die in Ihren Tarifen auch die versicherungspflichtigen Modellflugzeuge mitversichert haben.

Gibt es Alternativen zur Versicherung?

Ganz klares NEIN! Sowie bereits das Mofafahren ohne Versicherungsschutz undenkbar ist, sollte jeder Modellpilot aus Selbstverständniss für ausreichende Absicherung seines Modellflugzeugs sorgen. Im Übrigen ist es einfach ein besseres Gefühl, versichert an den Start zu gehen.

Weitere Versicherungsmöglichkeiten

Hausratversicherung privat genutzt

Grundsätzlich ist Ihre Drohne bereits über die Hausratversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser,  Einbruchdiebstahl, Raub, Sturm, Hagel und – sofern gewählt – auch gegen Elementarschäden wie z. B. Überschwemmung versichert. Schäden, die entstehen, wenn man unterwegs ist (z. B. Absturz durch Defekt oder Fehlbedienung, etc.), lassen sich über die Hausratversicherung normalerweise nicht absichern.

Drohnenversicherung bzw. Drohnenkasko

Drohnenversicherungen bieten in der Regel einen deutlich umfangreicheren Schutz, bei dem auch an den aktiven Gebrauch des Fluggeräts gedacht wurde. Da sich der Versicherungsumfang der verschiedenen Anbieter unterscheiden kann, möchten wir hier beispielhaft nur einige wesentliche Punkte aufführen.
•  Schäden durch Absturz oder Anprall
•  Diebstahl und Raub
•  Vandalismus
•  Transportschäden
Je nach Anbieter und Tarif kann sich der Versicherungsschutz auch auf Zubehör wie z. B. eine Kamera erstrecken.
Weiterhin leisten manche Anbieter erst nach Ablauf einer anfänglichen Wartezeit für entstandene Schäden.

 

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